Neue Schlüsselzahl zur Ortstaxe ab 01. Mai 2016
Wie Sie sicherlich schon in den Medien mitbekommen haben, wird der Steuersatz für Übernachtungen von derzeit 10% ab 01. Mai 2016 auf 13% angehoben. Dadurch ergeben sich auch Änderungen bei der Berechnung der Ortstaxe in Wien.
Bisher wurde für die Berechnung der Ortstaxe die Schlüsselzahl von 2,5237% auf den Nächtigungsumsatz ohne Frühstück angewendet um die daraus resultierende Ortstaxe für Wien zu berechnen.
Durch die Erhöhung der Umsatzsteuer ab dem 01. Mai 2016 für Nächtigungen von 10% auf 13% ändert sich auch die Schlüsselzahl entsprechend. Die neue Schlüsselzahl beträgt nun 2,4584%. Dies gilt allerdings nur für Betriebe, die auch umsatzsteuerpflichtig sind.
Sind Sie als Vermieter nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig gemäß §6 Abs 1 Z27 UStG dann gilt für Sie eine andere Schlüsselzahl zur Berechnung der Ortstaxe in Wien.
Unseren Mitgliedern stehen all diese Informationen rund um die Wiener Ortstaxe im internen Bereich als auch unter den FAQs zur Verfügung.