Stadt Wien erhebt Daten der Unterkünfte – Meldepflicht der Plattformen
Mit 17. August endet die 6-monatige Übergangsfrist seit in Kraft treten des novellierten Wiener Tourismusförderungsgesetzes. Ab diesem Stichttag müssen Dienstanbieter dann die bei ihnen registrierten Unterkünfte in Wien melden. Die Stadt will so vermeiden, dass ihr die Ortstaxe entgeht.
Das Gesetz regelt darüber hinaus auch eine Anhebung des Strafrahmens von EUR 420 auf 2.100.
Die derzeit gültige Fassung des Tourismusförderungsgesetzes finden Sie hier zum Nachlesen.
Wir als WAVV haben zu diesem Thema mit Frau Mag. Sabine Bollinger, Referatsleiterin der MA6 Kontakt aufgenommen, wie dies derzeit nun gehandhabt wird.
Unter Dienstanbieter werden alle Onlineplattformen, Anzeigeplattformen oder auch Agenturen verstanden, die über ihre Webseite Unterkünfte in Wien inserieren. Jeder der somit auf seiner Webseite Unterkünfte von Dritten anbietet muss eine Meldung machen.
Ab wann muss nun gemeldet werden?
Die Novelle 7/2017 wurde am 17.2.2017 kundgemacht und § 15 Abs. 1 und 2 neue Fassung treten somit am 17.8.2017 in Kraft.
Altfälle, d.h. die vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens am 17. August 2017 nicht angezeigten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten), die zu diesem Zeitpunkt noch geführt werden, sowie erfolgten Registrierungen, die zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht sind, sind bis zum 31. August 2017 zu melden.
Ab 17. August 2017 sind alle ab diesem Stichtag auftretenden Neufälle anzuzeigen, d.h. neue Registrierungen und neue Unterkünfte (Unterkunftseinheiten).
Sohin sind von den Online-Plattformen alle Registrierungen in der Zeit von 17. August 2017 bis 31. August 2017 bis zum 15. September 2017 zu melden, alle Registrierungen in der Zeit vom 1. September bis 30. September 2017 sind bis zum 15. Oktober 2017 zu melden usw., sohin jeweils bis zum 15. des der Registrierung bzw. Änderung folgenden Monates.
In welcher Form und an wen ist zu melden?
Die Betreiberinnen bzw. Betreiber von Online-Plattformen bezüglich entgeltlicher Unterkunftsgewährung und –vermittlung haben die nach ihren Geschäftsunterlagen vorhandenen Identifikationsdaten (Bezeichnung, Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Rechtsform) und Kontaktdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeberinnen und Unterkunftgeber sowie sämtliche Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten) im Gebiet der Stadt Wien sowie deren Änderungen dem Magistrat bis zum 15. des der jeweiligen Registrierung bzw. Änderung nächst folgenden Monates in einer automationsunterstützt auswertbaren Form anzuzeigen.
Der Magistrat hat Art und Struktur der Datenübertragung in organisatorischer und technischer Hinsicht festgelegt. Diese technischen Spezifikationen können beim Postfach vietour-b40@ma06.wien.gv.at angefordert werden. Für die Anzeige bzw. Datenübertragung zu den angegebenen Terminen ist ebenfalls das Postfach vietour-b40@ma06.wien.gv.at zu verwenden.
Neu geschaffen wurde auch die Ermächtigung der Stadt Wien, mit den Plattformen auszuhandeln, dass diese direkt die Ortstaxe einheben.
Bei Fragen rund um dieses Thema steht Ihnen das Team der WAVV jederzeit gerne zur Verfügung.